Wie die digitale Archivierung zur Pflicht wurde
Digitale Archivierung wird zur Pflicht - Artikel aus dem Jahr 2001 Mit einem einfachen Rundschreiben an die Finanzämter hat das Bundesfinanzministerium zuerst einmal die EDV-Branche aufhören lassen. Mit dem am 16. Juli 2001 herausgegebenen Richtlinien mit dem Titel „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" hat nun der Gesetzgeber festgelegt, welche Bedingungen die Steuerbehörden für Verwaltung und Archivierung von Geschäftsvorgängen an ihre Mandanten stellen. Für fast alle Unternehmen in Deutschland heißt dies, dass die eingesetzten Systeme nachgerüstet werden müssen. Für das Kraftfahrzeuggewerbe bedeutet dies, dass neben der Euro-Umstellung nun auch die Neubeschaffung von revisionssicheren EDV-Lösungen ansteht, und dies bis zum 1. Januar 2002. Das Ziel dieser Verordnung ist es, den Außenprüfern der Finanzämter den Zugang zu elektronischen Daten zu sichern und zu erleichtern.