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Geregelter Schadensersatz

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Wird der Ruf von Firmen im Internet beschädigt, können diese wie Privatpersonen auch gerichtlich dagegen vorgehen. Allerdings muss dies in dem Land geschehen, an dem der meiste Schaden entstanden ist, nicht etwa im Heimatland des Unternehmens. Nicht nur Privatpersonen steht es zu, ihre Persönlichkeitsrechte vor der Verletzung durch rufschädigende Äußerungen zu schützen. Auch Unternehmen können im Falle einer sogenannten »Unternehmenspersönlichkeitsverletzung« auf Unterlassung, Widerruf, aber auch Schadensersatz klagen.