Der Wahltag zum Deutschen Bundestag wird vom Bundespräsidenten festgelegt ( § 16 BWahlG ); er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit Bundes- und Landesregierungen . Nach Artikel 39 des Grundgesetzes (GG) findet die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 20. Deutschen Bundestages statt. Da dessen konstituierende Sitzung am 26. Oktober 2021 abgehalten wurde, sollte die Wahl, die an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss ( § 16 Bundeswahlgesetz ), grundsätzlich frühestens am 31. August und spätestens am 26. Oktober 2025 stattfinden. Am 24. Juli 2024 empfahl das Kabinett Scholz den 28. September 2025 als Termin. [ 1 ] Der Bundespräsident folgte dieser Empfehlung und fertigte am 23. August 2024 die Anordnung über die Bundestagswahl aus. [ 2 ] Nach dem Bruch der regierend...