Deutschland das Paradies der Abmahnungen



Irgendwie macht der Gesetzgeber etwas falsch. Das missbräuchliche Abmahnwesen gedeiht weiterhin. Internethändler müssen nicht nur gute Geschäftsleute sondern in der Zwischenzeit auch gute Juristen sein. Die vielen Pflichten stellen eine riesige Belastung für das Geschäft im Netz dar. Man reguliert den Markt so stark, dass er man Angst haben muss, dass viele hoffnungsfrohe Geschäfte nicht mehr gemacht werden. Es zeichnet sich ab, dass nur große Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilung übrig bleiben werden, weil nur sie den Überblick über die Reglementierung behalten. Die Webshop - Betreiber sind hohen finanziellen Risiken ausgesetzt, wenn sie von Wettbewerbern und deren speziellen Anwälten oder von Abmahnungvereinen ausgesaugt werden. 

Das Unwesen dass Unbeteiligte in Webshops nach Fehlern suchen wurde noch immer nicht abgestellt. Bei meist unbewussten Rechtsverstößen kann der Abmahnende neben einer Unterlassungserklärung, hohe Gebühren vom Betreiber einfordern. Im Wiederholungsfall droht sogar eine hohe Vertragsstrafe. Für die Anwaltsbranche ist dies ein lukratives Geschäft. Dies kann man daran erkennen dass alle deutschen Gerichte sich permanent mit solchen Streitfällen beschäftigen müssen. Dabei begünstigt die deutsche Rechtspraxis das Unwesen noch zusätzlich. Der fliegende Gerichtsstand begünstigt dieses Geschäft. So können sich die Abmahner die Gerichte aussuchen, bei den sie sicher sein können dass sie dort zu ihrem Recht kommen.  Dazu kommen die Reisekosten, die so manchen Beklagten davon abhält den Termin auch wahrzunehmen. 

Der Gesetzgeber hat eine solche Praxis noch immer nicht unterbunden. Er kennt die Problematik unternimmt aber nichts. Dabei wäre es einfach dieses Problem zu lösen. Man bräuchte nur den fliegenden Gerichtsstand abschaffen, die Abmahnung kostenfrei stellen und die Unterlassungserklärung nicht strafbewähren. Außerdem sollte man verbieten, dass Nichtbeteiligte klagen können. 

Gegen die missbräuchlichen Abmahnungen sollte man schneller vorgehen können und denn Anwälten die sich an diesen Machenschaften beteiligen ist die Zulassung als Anwalt abzuerkennen. Ein Abmahnungtourismus von Gericht zu Gericht kann unterbunden werden in dem man eine Entscheidung für bindend erklärt. Außerdem ist generell immer die Beauftragung durch die Betroffenen vorzulegen. Und als letztes müsste man das Urheberrecht im Zuge des Internets neu überdenken und zu einem angelsächsischen Rechtsverständnis kommen. So wäre dem Unwesen schnell das Wasser abgegraben. Man müsste es nur wollen.

Erwin Füßl
efuessl@t-online.de

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Der Mollenhauer - der letzte seines Standes

Donalds big deal

Der Feilenhauer - der letzte seines Berufs