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Es werden Posts vom August, 2016 angezeigt.

Die Information der Mitarbeiter ist eine Pflicht

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Die Information der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Schritte innerhalb von Software-Management. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihrer Informations- und Kontrollpflicht gerecht werden.  Interne Kommunikation und entsprechend Hausmitteilungen variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Wir möchten Ihnen anbei ein Beispiel für eine Hausmitteilung geben, die auf die unternehmenspolitischen Richtlinien hinsichtlich des legalen Softwareeinsatzes hinweist. Das Beispiel dient als Vorlage und kann entsprechend adaptiert werden.

Entschleunigung hilft

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Der Benutzer ist im Zeitalter der Digitalisierung und medialen Beschallung über alle Kanäle vor allem eines: überfordert.

Welche Software ist wo im Einsatz?

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Als DV-Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen können Sie eine umfassende Softwarebestandsanalyse nur durchführen, wenn Sie sich der aktiven Unterstützung der Mitarbeiter und des Betriebsrats sicher sind. Leider verstehen die Mitarbeiter nur selten, welchen Zweck Sie mit einem Software-Auditing verfolgen, und Gerüchte über “Kontrollen” und “Überwachung” nehmen schnell ihren Lauf. Und obgleich der Betriebsrat bei einer Softwarebestandsanalyse nicht zustimmungspflichtig ist, kann er Sie in Ihrem Vorhaben positiv unterstützen.