Welche Software ist wo im Einsatz?
Als DV-Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen können Sie eine
umfassende Softwarebestandsanalyse nur durchführen, wenn Sie sich der aktiven
Unterstützung der Mitarbeiter und des Betriebsrats sicher sind. Leider
verstehen die Mitarbeiter nur selten, welchen Zweck Sie mit einem
Software-Auditing verfolgen, und Gerüchte über “Kontrollen” und “Überwachung”
nehmen schnell ihren Lauf. Und obgleich der Betriebsrat bei einer
Softwarebestandsanalyse nicht zustimmungspflichtig ist, kann er Sie in Ihrem
Vorhaben positiv unterstützen.
Es ist nicht immer leicht, als DV-Abteilung sein Image zu
wahren. Die leidigen Probleme mit der DV, dem nichtfunktionierenden Netzwerk,
etc. führen leicht zu unbegründeter Meinungsmache. Mit Ihrem Software-Management-Projekt haben Sie aber die
Chance, Ihr Image positiv aufzuwerten.
Durch entsprechende
Hausmitteilungen können Sie Ihre Mitarbeiter darüber informieren,
daß nach der Softwareprüfung unter
Berücksichtigung der Lizenzverträge unter Umständen die Software (zeitlich
begrenzt) auch zuhause genutzt werden kann.Gehen Sie auf die Mitarbeiter zu und
versuchen Sie, die Anliegen der einzelnen Abteilungen und Mitarbeiter zu
verstehen. Teamarbeit kann hier sehr hilfreich sein.
“Vertrauen ist gut -
Kontrolle besser”. Dieses Sprichwort sollten Sie auch bei der Softwareanalyse
beherzigen. Versuchen Sie bei der
Auswahl der Tester möglichst Mitarbeiter zu verpflichten, die sonst nichts mit
den zu testenden Abteilungen zu tun haben. Hier könnte es leicht zu Interessenskonflikten
kommen. Eventuell geben Sie die Prüfung an eine externe Dienstleistungsfirma.
Bei der Vorbereitung der Bestandsanalyse haben Sie die
Möglichkeit, die Mitarbeiter vorab darüber zu informieren, damit private
Dateien gelöscht werden können. Jedoch ist eine solche Vorabinformation nicht
immer im Interesse der Geschäftsleitung. Mitarbeiter könnten die “Vorwarnung”
dazu benutzen, unlizenzierte Programme von der Festplatte zu löschen, um sie
später wieder zu installieren. Für welche der beiden Möglichkeiten Sie sich
entscheiden, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.
Um zu einem befriedigenden Ergebnis zu gelangen, sollten Sie
die Fachabteilungen (Einkauf und Buchhaltung) bitten, Ihnen alle Unterlagen
über angeschaffte Software zur Verfügung zu stellen. Oder Ihnen zumindest bei
der Suche behilflich zu sein.
Fassen Sie das Ergebnis der “Schreibtisch-Lizenzsuche”
schriftlich zusammen. Danach beginnen Sie mit dem Auditing. Als Ergebnis
erhalten Sie eine erste Version der Softwarebuchhaltung.
Wenn große Differenzen zwischen installierten und gekauften
Softwarelizenzen bestehen, müssen Sie auf jeden Fall die Geschäftsleitung in
Kenntnis setzen. Vorher sollten Sie sich jedoch ein Bild darüber machen, welche
Arbeitsplätze betroffen sind. Dabei sollte evaluiert werden, ob gegebenenfalls
Software einfach gelöscht werden kann, ohne daß es zu Produktivitätsverlusten
kommt, oder ob nachlizenziert werden muß? In jedem Fall gibt eine solche
Situation Anlaß, über die Einführung eines Software-Management-Tools
nachzudenken, welches die Softwarenutzung kontrolliert.
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