Die Information der Mitarbeiter ist eine Pflicht







Die Information der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Schritte innerhalb von Software-Management. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihrer Informations- und Kontrollpflicht gerecht werden. 


Interne Kommunikation und entsprechend Hausmitteilungen variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Wir möchten Ihnen anbei ein Beispiel für eine Hausmitteilung geben, die auf die unternehmenspolitischen Richtlinien hinsichtlich des legalen Softwareeinsatzes hinweist. Das Beispiel dient als Vorlage und kann entsprechend adaptiert werden.

  1. So können Sie zum Beispiel auch mögliche Konsequenzen bei entsprechenden Verstößen mitaufnehmen.

  2. Fügen Sie keine Informationen hinzu, die sich schnell ändern können (z.B. keine Produktnamen der Software, die sie momentan eventuell standardmäßig einsetzen).

  3. Die Einverständniserklärung zur Software-Politik kann auch Bestandteil des Arbeitsvertrages sein, wie es in vielen Unternehmen schon praktiziert wird. Der Vorteil ist, dass diese Erklärung dann zusammen mit dem Arbeitsvertrag vom Mitarbeiter unterschrieben wird.

  4. Sie können z.B. die Zeile “An” mit Ihrer Mitarbeiterdatenbank verknüpfen, um einen Serienausdruck zu starten. Damit vergessen Sie niemanden. Nehmen Sie keine Kürzel, damit auch nach längerer Zeit eine Zuordnung noch möglich ist.

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