Mitarbeiter im Internet
Die
Mehrzahl der Mitarbeiten in Unternehmen mit Internetzugang surfen während der
Arbeit privat im Internet. Wenn Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat surfen, ist
für die Unternehmen gefährlich, kostet viel Geld, belastet die betrieblichen
EDV-Ressourcen und senken die Produktivität im Unternehmen.
In den
Schubladen des Finanzministerium ist bereits ein Gesetz in Vorbereitung, dass
jedem Mitarbeiter, der nicht durch eine technische Einschränkung am privaten
Surfen während der Arbeitszeit gehindert wird, detailiert aufzeichnen muss,
wann zu welcher Zeit und wie lange er mit einer Internet-Adresse gesurft hat.
Alle privaten Zugriffe sollen dann als Geldwertevorteil gelten, wie es schon
für die private Nutzung von Firmenhandys und Fahrzeugen gilt.
Auch
wenn das Gestz noch nicht auf den Weg gebracht wurde, sollten alle Betriebe ein
Auge darauf werfen und den Umgang mit dem Internet innerhalb der Unternehmen
sinnvoll regeln. Mehrere Untersuchungen haben ergeben, dass mehr als 35% aller
Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit regelmäßig privat Nutzen.
Angeblich beschränken sich nur 10% auf eine reine dienstliche Nutzung.
Viele
Systemverwalter auch in der Kraftfahrzeugbranche sprechen unter der Hand noch
von viel höheren Zahlen. Die am häufigsten angewählten Seiten gehören Sex,
Sport, Nachrichten, Börsen und Einkaufen.
Da es
sich beim privaten Surfen nicht um ein Kavaliersdelikt handelt sondern um eine
handfeste Schädigung des Arbeitgebers, sieht die Mehrzahl der surfenden
Mitarbeiter auch ein. Dass das Unternehmen an einer Unterbindung dieser
ungewünschten Aktivitäten hat liegt auch bei den Betroffenen außer Zweifel.
Dabei
steht sicherlich nicht die Kontrolle der Arbeitnehmer im Vordergrund. Wobei
übrigens die nicht erlaubte private Nutzung des Internets durch den
Arbeitnehmer durchaus zu einer Abmahnung oder gar Kündigung berechtigt.
Der Hauptgrund der Überwachung durch den
Arbeitgeber liegt in der Kostenexplosion der Internetverbindung, die viele
Betriebe nach Lösungen suchen lassen, das private Surfen im Internet während
der Arbeitszeit zu unterbinden.
Aus
Angst vor den nicht mehr überschaubaren Folgen und Kosten stellen nicht wenige
Unternehmen nur mehr bestimmten Mitarbeitern einen Internet-Anschluß zur
Verfügung. Und diese ist auch wohl begründet. Musikdateien, Bilder, Prgramme
und Grafiken sind nicht nur der Mitarbeiter liebster Zeitvertreib sondern mehr
noch Gift für den Betrieb aller Netzwerke.
Ein
Vorgang in einer großen Deutschen Bank vor Jahren ist bestimmt kein einzigartiger Fall.
Ein Mitarbeiter hat dort 50.000 eMail mit seiner Einladung zum Gartenfest
zusammen mit einer großen Bilddatei über sich versandt. Das Ergebniss dieser
Aktion war der Zusammenbruch des gesamten Firmennetzwerkes. Die
Netzwerktechniker des Hauses waren stundenlang mit der Behebung des Fehlers und
mit der Schadensbegrenzung beschäftigt.
Je
nach Tarif werden die Kosten für die Online-Verbindung üblicherweise nicht mehr nach
Daten- oder Verbindungsvolumen berechnet. Aus diesem Grunde schlagen sich diese Kosten für das
Surfen nicht mehr als hohe direkte Ausgaben nieder.
Aber mehr noch als diese direkten Kosten
schlagen noch die indirekten Kosten zubuche, wenn sich ein Mitarbeiter
stundenlang mit diesem Internetvergnügen beschäftigt und diese Kosten haben sich ständig in allen Betrieben erhöht.
Und
noch eine weitere Nebenwirkung für die Betriebe ergibt sich durch das
Herunterladen von Programmen, Dateien und Bildern. Mit diesem Herunterladen
gelangen Viren und andere tragische Pferde ins Firmennetz. Auch dies ist ein
Hautpgrund eine Lösung für das innerbetriebliche Surfen zu suchen und das
Treiben innerhalb der Unternehmen zu unterbinden.
Filterprogramme
bieten eine flexible Möglichkeit Personen den Zugriff auf bestimmte Webseiten
und Inhalte zu bestimmten Zeiten zu verwehren.
Vor
der Einführung dieser Filterprogramme im Handwerksbetrieb muss sich jeder
Unternehmer Gedanken machen in welchem Umfang die Nutzung des Internet-Zugangs
vorgesehen ist. Mit einer öffentlichen Diskussion kann er seine gesamte
Belegschaft für dieses Thema sensibilisieren und vorhandene Ängste bei den
Mitarbeitern zerstreuen.
Eine
betriebliche Vereinbarung oder ein Zusatz zu den Arbeitsverträgen bieten dafür
den rechtlichen Rahmen und den Schutz vor unberechtigten Einwendungen durch die
Mitarbeiter. Das Thema sollte mit dem Einsatz des Internets ein Chefthema der
Zukunft werden.
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