BITMi begrüßt Open-Data Gesetz
Aachen/Berlin 19. Mai
2017 – Gestern hat der Bundestag das so genannte Open-Data Gesetz verabschiedet
und damit einen Teil der Digitalen Agenda 2014-2017 umgesetzt. Durch dieses
Gesetz sollen Daten, die durch öffentliche Verwaltungen erhoben werden, frei
zugänglich sein. Auf dem nationalen Metadatenportal „GovData“ werden die Daten
in maschinenlesbaren Formaten kostenlos bereitgestellt.
Das Open-Data Gesetz
begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung der durch die
Verwaltung erhobenen Daten. Entsprechend der Gesetzgebungskompetenz des
Bundestages ist es auch nur für Behörden der Bundesverwaltung wirksam. Die
Behörden der Länder können dennoch Ihre Daten auch über „GovData“ zur Verfügung
stellen.
Der Bundesverband
IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hofft, dass die Verwaltungen möglichst aktiv und
umfangreich ihre Daten zur Verfügung stellen und auch die Länder sich
entsprechend stark beteiligen. BITMi Präsident Dr. Oliver Grün freut sich über
die Verabschiedung des Gesetztes: „Bei der erhofften Umsetzung des Gesetzes
werden die Chancen für viele neue und innovative Geschäftsmodelle geschaffen.
Die Bundesregierung hat erkannt, dass Daten eine Grundlage für die Wirtschaft
der Zukunft sind und macht hier einen Schritt in die richtige Richtung. Nun
hoffen wir, dass die Länder sich flächendeckend für ähnliche Reglungen stark
machen und die Behörden sich aktiv beteiligen.“
Viele mittelständische
Unternehmen in Deutschland sind auf Daten angewiesen und benötigen diese als
Grundlage ihrer Geschäftsmodelle. Der BITMi unterstützt daher ausdrücklich den
Kulturwandel hin zu „Open-by-Default“, der in deutschen Behörden mit dieser
Reglung eingeführt werden soll.
Lesen Sie mehr über die
Positionen des BITMi zur Datenökonomie.
Über den Bundesverband
IT-Mittelstand:
Der Bundesverband IT-Mittelstand
e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte
IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.
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