Google muss nicht löschen



Ein Urteil des EuGH schränkt das Recht auf Vergessenwerden ein. Wer Links zu persönlichen Informationen bei Google löschen lassen möchte, muss damit rechnen, das sie in anderen Ländern weiter verfügbar sind.
Fünf Jahre Jahre nach dem Inkrafttreten des Rechts auf Vergessenwerden hat der Europäische Gerichtshof dieses Recht auf das eigene Hoheitsgebiet eingeschränkt. Die Richter am Gerichtshof entschieden, dass Google von ihnen lediglich dazu verpflichtet werden kann, die Links zu persönlichen Informationen innerhalb des Hoheitsgebietes der EU aus seinen Suchtreffern zu löschen. Ausdrücklich gilt dieses Recht nicht für die Länder außerhalb Europas. Damit wurde klargestellt, dass sich Betroffene damit abfinden müssen, dass die von ihnen nicht gewünschten Verweise zu Seiten mit veralteten oder kompromittierenden persönlichen Informationen den Nutzern im Ausland auch weiterhin in den Suchergebnissen angezeigt werden.

Hintergrund des Verfahrens war eine von der französischen Datenschutzbehörde verhängte Strafe, weil Google einige zu löschende Lnks weiterhin angezeigt hat. Google klagte gegen diese Entscheidung und bekam vor dem EuGH recht. Diese Entscheidung gilt nun für sämtliche Länder der EU und ist in nationales Recht umzusetzen.

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