Meinungsfreiheit - Grundrecht der Demokratie


Grundsätzlich sollte in einer Demokratie die öffentliche Meinung veröffentlicht werden. Hierbei resultiert die öffentliche Meinung jedoch nicht immer aus der Summe der individuellen Meinungen innerhalb der Bevölkerung. Die öffentliche Meinung wird, trotz des Fehlens einer allgemeingültigen Definition, als „ein kollektives Produkt von Kommunikationen, das sich zwischen den Sprechern als ‘herrschende‘ Meinung darstellt“ begriffen und ist für die Legitimität von demokratischen Herrschaften von zentraler Bedeutung.

Das Ziel jeder Demokratie ist es, die freie individuelle Meinungsbildung sowie die politische Willensbildung aller ihrer Bürger zu gewährleisten. Die Medien, insbesondere die Massenmedien, spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie Öffentlichkeit herstellen, in der ein Austausch der verschiedenen Meinungen zu gewissen Themen stattfinden kann. Das bedeutet, dass nur jene Meinungen öffentlich wirksam und meinungsbildend werden, die in den Massenmedien behandelt werden.

In der Regel erhalten vor allem Angehörige der Eliten und professionelle Sprecher, darunter FunktionäreExperten und insbesondere Politiker sowie Journalisten, die Möglichkeit der öffentlichen Meinungsäußerung. Die von ihnen vertretene bzw. in den Medien veröffentlichte Meinung wird daher oft als die öffentliche Meinung zusammengefasst.

Tatsächlich ist die veröffentlichte Meinung jedoch nicht immer mit der öffentlichen Meinung gleichzusetzen, obwohl Letztere weitgehend durch die veröffentlichte Meinung bestimmt wird.

Darüber hinaus ist die von den politischen Akteuren und den Medien selbst veröffentlichte Meinung für die Bürger ein wichtiger Anhaltspunkt, um die jeweils in der Bevölkerung herrschende Meinung einschätzen zu können. Die prägende Kraft der Medien ist hierbei umso stärker, je mehr das Meinungsbild in den unterschiedlichen Medienangeboten übereinstimmt, also konsonant ist.

In der Forschung herrscht jedoch Konsens darüber, dass die Massenmedien die Wirklichkeit für gewöhnlich nicht angemessen abbilden. Es handelt sich vielmehr um eine verzerrte Medienrealität, die mit der objektiven Wirklichkeit nichts bzw. sehr wenig zu tun hat.

„Die Berichte der Medien sind oft ungenau und verzerrt, sie bieten manchmal eine ausgesprochen tendenziöse und ideologisch eingefärbte Weltsicht. Die in den Medien dargebotene Wirklichkeit repräsentiert in erster Linie Stereotype und Vorurteile der Journalisten, ihre professionellen Regeln und politischen Einstellungen, die Zwänge der Nachrichtenproduktion und die Erfordernisse medialer Darstellung. Sie läßt nur bedingt Rückschlüsse zu auf die physikalischen Eigenschaften der Welt, die Strukturen der Gesellschaft, den Ablauf von Ereignissen, die Verteilung der öffentlichen Meinung.“

Bei medialen Berichterstattungen steht also weniger die Abbildung der Wirklichkeit im Zentrum, als vielmehr die Auswahl sowie die Interpretation und Einordnung der Inhalte durch die Journalisten, wodurch diese eine sogenannte Meinungsmacht erhalten. „Speziell mit Meinungsmacht ist die absichtsvolle Einflussnahme von Redaktionen auf Prozesse der öffentlichen und individuellen Meinungsbildung gemeint.“[4]

Die Meinungsmacht entsteht insbesondere dann, wenn eine zielgerichtete Beeinflussung von Einstellungen und Verhalten möglich ist, wobei dies nur unter besonderen Umständen erreicht werden kann.

Eine nähere Auseinandersetzung mit der Meinungsmacht erfolgt in der Medienwirkungsforschung.





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