Putins Haftbefehl
Der Haftbefehl gegen Wladimir Putin wurde am 17. März 2023 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Wladimirowitsch Putin erlassen. Er beruht auf dem begründeten Verdacht, dass Putin für Deportationen ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich sei.
Erstmals wird ein Staatschef eines ständigen Mitgliedslandes des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf diese Weise gesucht. Ein weiterer Haftbefehl richtet sich gegen Marija Lwowa-Belowa, die russische Präsidialkommissarin für Kinderrechte.
Es handelt sich um die ersten veröffentlichten Haftbefehle des IStGH, die im Zusammenhang mit mutmaßlich begangenen Kriegsverbrechen nach Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine erlassen worden sind.
Haftbefehle des Internationalen Gerichtshofs werden im Artikel 58 des Römischen Statuts beschrieben.
Laut einer Pressemitteilung des Gerichts wird dem Präsidenten Russlands vorgeworfen, „für das Kriegsverbrechen der unrechtmäßigen Vertreibung der Bevölkerung (Kinder) und das der unrechtmäßigen Überführung der Bevölkerung (Kinder) aus den [von Russland] besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation“ verantwortlich zu sein.
Diese Kriegsverbrechen, die in Artikel 8des Römischen Statuts definiert werden und deren Betroffene (Kinder) durch die Genfer Konventionen besonders geschützt sind, „wurden mutmaßlich begangen“ („were allegedly committed“). Für eine persönliche Verantwortlichkeit und Vorgesetztenverantwortlichkeit Putins sah die Vorverfahrenskammer II des IStGH einen begründeten Verdacht.
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