Datenschutz für Autos

Das Bundesdatenschutzgesetz BDG schreibt vor, dass ohne
Einwilligung des Betroffenen keine Daten gesammelt werden dürfen. Diese besagt
noch wenig was mit den durch die Geräte im Fahrzeug gesammelten Daten wirklich
passiert. Diese Frage wird von den Automobilherstellern auf ihre Art
beantwortet. Steuergeräten, Navi´s und Smart Phons sammeln unaufhörlich Daten,
die verwertet werden können. Die Hersteller holen ständig Informationen aus den
unterschiedlichsten Quellen direkt aus dem Fahrzeug und verarbeiten diese.
Gesetzlich ist das Sammeln der Daten durch das
Datenschutzgesetz geregelt. Dort ist geregelt, dass im Prinzip keine Daten ohne
Zustimmung erfasst und verarbeitet werden dürfen. Darum holen die Hersteller meist
schon beim Fahrzeugkauf die Einwilligung des Käufers ein, Daten zu sammeln. Aus
diesem Grunde sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge genau
zu betrachten. Der Verkäufer muss auf diese Regelungen deutlich hinweisen und den Kunden über diese Vereinbarungen so aufklären, dass der Käufer dies auch versteht. Dies betrifft vor allem den Schutz der persönlichen Daten.
Außerdem verlangt das Gesetz dass Daten nur in einem
begrenzten Rahmen gesammelt werden dürfen. Daraus ergibt sich die Trennung der
Daten. Man soll aus den gespeicherten persönlichen Daten keine Rückschlüsse
ziehen können. Es herrschen die Prinzipien der Sparsamkeit, der Zweckbindung
und der Transparenz. Alle Hersteller sind sich dieser Problematik bewusst und
reagieren sehr unterschiedlich auf die Anforderungen des Gesetzgebers.
Wobei das Gesetz nur für die persönlichen Daten gilt. Werte
aus den Steuergeräten ohne einen direkten Verweis auf den Halter oder Fahrer
sind im Sinne des Gesetzes keine persönlichen Daten. Es sind technische Daten,
die dem Gesetz nur dann unterliegen, wenn man daraus Rückschlüsse auf eine
Person treffen kann. Eine Möglichkeit die durch eine Verknüpfung der Daten sehr
wohl gegeben ist.
Informationen über Ereignisse und Fehler am Fahrzeug, über
Beschleunigung und Geschwindigkeit, über Verschleißzustand und Motorzustand
sind Bestandteil von vielen im Auto verbauten Speichern. Nach Angaben der Hersteller werden diese
Daten beim Auslesen in der Werkstatt gelöscht. Aber wer kontrolliert diese
Aussagen. So beteuern alle Hersteller dass beim Ausschalten des Motors die
Speicher der Fahrzeuge gelöscht werden.
Trotzdem werden Daten zur Qualitätssicherung anonymisiert
und meist pseudonymisiert verwendet. Auch werden nach Rückfragen oft Daten ohne
Kenntnis des Halters für Gewährleistungs- und Kulanzzwecke verwendet.
Auch werden Daten bei Anfragen von Gerichten und
Staatsanwaltschaften durchaus in Zusammenhang mit dem Halter zur Verfügung
gestellt. Meist erfolgt dies durch einen vereidigten Sachverständigen. Eine
Rekonstruktion von Unfällen durch gespeicherte Daten ist möglich. Somit stellt
sich auch für die Versicherungswirtschaft die Frage wie man mit diesen Daten
umgehen sollte. Die Betroffenen werden immer mehr vor der Entscheidung stehen
diese Daten den Versicherungen zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt über
gesonderte Verträge die die Nutzung dieser Daten ermöglichen.
Auch die ermittelten Bewegungsdaten stehen im Focus der
Versicherungswirtschaft und der Hersteller. Wobei sich natürlich auch die Frage
stellt, wie halte ich es mit dem „Intelligentem Notruf“. Hier steht das gewünschte
Sicherheitsbedürfnis, der Freiheit der eigenen Bewegung diametral gegenüber. Die meisten persönlichen Fahrzeugdaten unterliegen der Verpflichtung der zeitnahen Löschung. Diese zeitnahe Löschung wird von vielen Herstellern durchaus unterschiedlich ausgelegt. Es gibt Hersteller die speichern die Daten 24 Stunden und andere 30 Tage.
Eine weitere Frage stellt sich wie mit den Daten umgegangen
wird die, die Fahrzeug untereinander austauschen. Car-to-X Daten fallen unter
den Fahrzeugen und in der Kommunikation mit anderen Datenverwertern innerhalb
der Verkehrsinfrastruktur an. Wie werden die Daten in den Leitzentralen
verwertet und verarbeitet, welche Kontrollmechanismen gibt es bereits und
welche sind geplant.
Der Gesetzgeber hat wahrscheinlich darüber noch gar nicht
nachgedacht und es gibt auch keine Verlautbarung wie dies in Zukunft geregelt
werden soll. Und so ist auch hier, dass bis zu einer gesetzlichen Regelung, soweit
sie notwendig ist der Zug bereits lange den Bahnhof verlassen, bis der
Fahrdienstleister das Signal gibt.
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