Wenn der Computer krank macht
Wer
die Verordnung nicht einhält riskiert eine hohe Strafe
Nur jeder zehnte PC-Arbeitsplatz auch in den Kraftfahrzeugbetrieben entsprechen nicht den Verordnungen des Gesetzgebers. Der TÜV-Nord vergisst in seinen Erklärungen nicht darauf hinzuweisen, dass ein schlechter Arbeitsplatz ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € nach sich ziehen kann.
Die Computer stehen für Fortschritt und Schnelligkeit. Trotzdem sind hinter diesen Schlagworten auch gesundheitliche Risiken verborgen. In besonderen Fällen können sie aber auch krank machen. Nicht ohne Grund warnen viele Arbeitsmediziner, dass nur jeder zehnte Computerarbeitsplätze der Gesundheit der Anwender nicht schaden.
Schon 1996 erkannte die europäische Kommission diese Problematik und erließ die Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze. Seit Beginn diesen Jahres werden nun auch in Deutschland Verstöße gegen diese Verordnung, Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 € nach sich ziehen.
Hilfsmittel für den Anwender
Es gibt einige ganz einfache
Mittel die die Arbeit mit dem Computer nicht zum Risiko für die Gesundheit
werden lassen. Jeder Arbeitgeber sollte gerade bei der Anschaffung von
Bildschirmen auf Qualität achten. Ein Qualitätskennzeichen für Bildschirme ist
die sogenannte Schwedennorm TCO 99. Dieses Gütesiegel ist für die
Bundesrepublik keine Pflicht. Trotzdem empfiehlt der TÜV dieses
Qualitätsmerkmal. Für den richtigen Einsatz von Bildschirmen gibt es ganz
einfache Verhaltensweisen die vor gesundheitlichen Gefahren schützen. So sollte
man darauf achten, dass Bildschirme
immer vom Fenster des Bedieners abgewandt sind. So werden störende
Reflexionen umgangen. Außerdem ist es
wichtig, dass die Bildschirmwiederholfrequenz mindestens 85 Hz beträgt. Den die
Ermüdung der Augen hängt von dieser Frequenz entscheidend ab.
Durch die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit wird die Aufladung der Staubteilchen vermieden. Dies führt zu einer Verminderung der geladenen Staubpartikel um den Bildschirm. Der Beschuss mit diesen Teilchen und die Übertragung von Keimen nimmt dadurch deutlich ab.
Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung sind allerdings ausreichende Pausen für den Anwender. So sollte man die Mitarbeiter durch immer wieder darauf aufmerksam machen, daß er Pausen machen sollte. Die erscheint bei den Redakteuren der Financial Times immer die Meldung „ Take a break“. Experten empfehlen, dass die Bildschirmarbeit lediglich die Hälfte des gesamten Arbeitszeit ausmachen sollte.
Alle diese Tips können ohne großen Aufwand direkt in die Praxis umgesetzt werden. Ein Bestandteil bereitet den Arbeitgebern auch im Kraftfahrzeughandwerk allerdings großes Kopfzerbrechen. So muß er seinen Mitarbeitern eine angemessene Untersuchung der Augen anbieten. Die Kosten für diese Untersuchung tragen die Arbeitgeber.
Nur jeder zehnte PC-Arbeitsplatz auch in den Kraftfahrzeugbetrieben entsprechen nicht den Verordnungen des Gesetzgebers. Der TÜV-Nord vergisst in seinen Erklärungen nicht darauf hinzuweisen, dass ein schlechter Arbeitsplatz ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € nach sich ziehen kann.
Die Computer stehen für Fortschritt und Schnelligkeit. Trotzdem sind hinter diesen Schlagworten auch gesundheitliche Risiken verborgen. In besonderen Fällen können sie aber auch krank machen. Nicht ohne Grund warnen viele Arbeitsmediziner, dass nur jeder zehnte Computerarbeitsplätze der Gesundheit der Anwender nicht schaden.
Schon 1996 erkannte die europäische Kommission diese Problematik und erließ die Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze. Seit Beginn diesen Jahres werden nun auch in Deutschland Verstöße gegen diese Verordnung, Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 € nach sich ziehen.
Hilfsmittel für den Anwender
Es gibt einige ganz einfache
Mittel die die Arbeit mit dem Computer nicht zum Risiko für die Gesundheit
werden lassen. Jeder Arbeitgeber sollte gerade bei der Anschaffung von
Bildschirmen auf Qualität achten. Ein Qualitätskennzeichen für Bildschirme ist
die sogenannte Schwedennorm TCO 99. Dieses Gütesiegel ist für die
Bundesrepublik keine Pflicht. Trotzdem empfiehlt der TÜV dieses
Qualitätsmerkmal. Für den richtigen Einsatz von Bildschirmen gibt es ganz
einfache Verhaltensweisen die vor gesundheitlichen Gefahren schützen. So sollte
man darauf achten, dass Bildschirme
immer vom Fenster des Bedieners abgewandt sind. So werden störende
Reflexionen umgangen. Außerdem ist es
wichtig, dass die Bildschirmwiederholfrequenz mindestens 85 Hz beträgt. Den die
Ermüdung der Augen hängt von dieser Frequenz entscheidend ab. Durch die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit wird die Aufladung der Staubteilchen vermieden. Dies führt zu einer Verminderung der geladenen Staubpartikel um den Bildschirm. Der Beschuss mit diesen Teilchen und die Übertragung von Keimen nimmt dadurch deutlich ab.
Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung sind allerdings ausreichende Pausen für den Anwender. So sollte man die Mitarbeiter durch immer wieder darauf aufmerksam machen, daß er Pausen machen sollte. Die erscheint bei den Redakteuren der Financial Times immer die Meldung „ Take a break“. Experten empfehlen, dass die Bildschirmarbeit lediglich die Hälfte des gesamten Arbeitszeit ausmachen sollte.
Alle diese Tips können ohne großen Aufwand direkt in die Praxis umgesetzt werden. Ein Bestandteil bereitet den Arbeitgebern auch im Kraftfahrzeughandwerk allerdings großes Kopfzerbrechen. So muß er seinen Mitarbeitern eine angemessene Untersuchung der Augen anbieten. Die Kosten für diese Untersuchung tragen die Arbeitgeber.
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